Was ist ein Präventionskurs nach §20 SGB V?

Gesundheitsförderung mit Zuschuss der Krankenkasse

Ein Präventionskurs nach §20 SGB V ist ein von der Krankenkasse anerkannter Kurs zur Vorbeugung von Krankheiten und zur Förderung der Gesundheit. Dazu gehören unter anderem Angebote in den Bereichen Bewegung, Entspannung, Ernährung und Stressbewältigung – also genau die Themen, die auch beim Pilates und Rückbildungstraining eine große Rolle spielen.

Was bedeutet die Zertifizierung?

Damit ein Kurs als Präventionskurs anerkannt wird, muss er bestimmte Qualitätskriterien erfüllen:

  • Er wird von qualifizierten Trainerinnen oder Therapeuten geleitet
  • Das Kurskonzept ist von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert
  • Der Kurs hat einen klaren Gesundheitsbezug und orientiert sich an anerkannten wissenschaftlichen Standards

Diese Zertifizierung ist die Voraussetzung dafür, dass Deine Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise erstattet.

Wie funktioniert die Kostenerstattung?

Nach Abschluss des Kurses erhältst Du eine Teilnahmebestätigung, die Du bei Deiner Krankenkasse einreichst. Je nach Kasse werden zwischen 75 % und 100 % der Kurskosten übernommen – oft für bis zu zwei Präventionskurse pro Jahr.

Welche Kurse bei uns sind zertifiziert?

Unsere Pilates- und Rückbildungskurse sind nach §20 SGB V zertifiziert. Das bedeutet: Du trainierst unter professioneller Anleitung, förderst aktiv Deine Gesundheit – und profitierst gleichzeitig vom Zuschuss Deiner Krankenkasse.

Dein Vorteil auf einen Blick

  • Gesundheitsorientiertes Training nach anerkannten Standards
  • Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen
  • Qualifizierte Trainerinnen mit sportwissenschaftlichem Hintergrund
  • Mehr Körperbewusstsein, Stabilität und Wohlbefinden im Alltag
Organisation, Zuschüsse & Studio